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Angst vor einem Kündigungsgespräch?
Wer Angst vor einem Kündigungsgespräch hat, sollte sich vergegenwärtigen: Selbst Manager und Führungskräfte fürchten kein Gespräch mehr als das Kündigungsgespräch. Sie haben oft Angst, dem Vorgesetzten zu sagen, dass sie woanders mehr Geld verdienen werden, interessantere Aufgaben bearbeiten oder bei der Konkurrenz mehr Verantwortung tragen. Wer gut auf das Gespräch vorbereitet ist, empfindet oft Erleichterung, wenn er das Büro des Vorgesetzten wieder verlässt. Sich weiterentwickeln zu wollen, ist jedoch ein nachvollziehbares Anliegen.
Die gleiche Angst vor dem Kündigungsgespräch kennen Führungskräfte und Vorgesetzte, wenn sie jemanden entlassen müssen. Hier dominiert die Furcht vor den Gefühlen des Gegenübers – einem früheren Kollegen vielleicht, dessen Familie man kennt. Mancher möchte die Kündigung eines Kollegen am liebsten anonym und ohne Gefühlsbeteiligung abwickeln. Ein schneller Schnitt – und dann zum nächsten Thema des Tages. Dabei spricht prinzipiell nichts gegen Mitmenschlichkeit. Sie macht im Leben vieles leichter.
Wenn sich zwei Menschen gegenübersitzen und eine Kündigung ausgesprochen wird, ist die eigene Angst vor der Situation genauso zu überwinden wie die Angst der Person, die den Betrieb verlassen muss. Auch wenn es sachlich gesehen gute Gründe dafür gibt, fühlen sich viele Vorgesetzte und Führungskräfte schuldig. Sie müssen im Job aber rational vorgehen können. Mitgefühl oder Verständnis, selbst wenn sie vorhanden sind, dürfen aus ihrer Sicht nicht spürbar werden.
Quellen:
- tobiasschlotz.de/kuendigungsgespraech-angst-vor-emotionen/
- haufe.de/personal/hr-management/kuendigungsgespraech-tipps-vorbereitung-leitfaden/kuendigungsgespraech-vorbereiten_80_399832.html
- haufe.de/personal/hr-management/kuendigungsgespraech-tipps-vorbereitung-leitfaden/leitfaden-fuer-das-kuendigungsgespraech_80_399836.html
Die Angst vor dem Kündigungsgespräch – bei Mitarbeitern wie Vorgesetzten
Gefühle sind bei einem Kündigungsgespräch immer im Spiel. Aufseiten dessen, der kündigen will, sind ebenso gute Gründe gegeben wie aufseiten eines Vorgesetzten, der Mitarbeitern kündigen will. Der Arbeitgeber ist bei der Kündigung von Mitarbeitern zwar argumentativ im Vorteil. Doch er ist sich trotzdem bewusst, was eine Entlassung für den Arbeitnehmer bedeutet. Daher kann das Trennungsgespräch belastend sein.
Auf der einen Seite stehen die firmeninternen Interessen. Jemand anderes muss den vakanten Arbeitsplatz besetzen. Die Arbeit soll auf mehrere andere Kollegen verteilt werden. Auf der anderen Seite kennt der Vorgesetzte oft die familiäre Situation, das Alter und die Fähigkeiten des Kollegen. Er weiß vielleicht, dass dieser nicht leicht eine neue Anstellung finden wird. Von solchen Gedanken muss ein Chef sich aber befreien können. Vorgesetzte müssen es aushalten, wenn der gekündigte Kollege verzweifelt ist, wütend wird, sich ungerecht behandelt fühlt oder vors Arbeitsgericht geht.
Die Angst vor einem Kündigungsgespräch haben auch Mitarbeiter, die dem Unternehmen den Rücken kehren möchten. Auch sie haben gute Gründe für diese Entscheidung. Diese kann aber aus Sicht des Unternehmens zum falschen Zeitpunkt kommen. Das allerdings ist nicht das Problem des Mitarbeiters, der sein Kündigungsschreiben überreicht. Dennoch verraten Fragen in Foren, dass Mitarbeiter sich Gedanken um solche Aspekte machen. Sie fühlen sich schuldig, dass sie gefühlt zur Unzeit gehen. Durch sachliche Argumente können die Gefühle aus dem Spiel gehalten werden.
Quellen:
- gutefrage.net/frage/angst-vor-kuendigungsgespraech
- depression-diskussion.de/angst-vor-kuendigungsgespraech-t28465.html
- avantgarde-experts.de/de/magazin/professionell-kuendigen/
- karriereakademie.de/kuendigung-so-sag-ich-es-meinem-chef
Wie sage ich meinem Chef, dass ich kündige?
Offensichtlich haben beide Seiten latente Angst vor dem Kündigungsgespräch. Trennungsgespräche sind immer mit Emotionen verbunden. Daher macht es sich mancher Mitarbeiter leicht, indem er schriftlich kündigt und sich dann krankschreiben lässt. Damit lässt er allerdings seine Kollegen im Stich. Sie fallen oft aus allen Wolken. Manchmal hat ein Mitarbeiter seine Entscheidung aber auch mit seinen Kollegen abgesprochen. Das mindert meist die Angst vor dem Kündigungsgespräch. Dieses ist lediglich der letzte Akt einer längst getroffenen Entscheidung.
Wichtig ist, fristgerecht und schriftlich zu kündigen. Ein Blick in den Arbeitsvertrag bezüglich der Kündigungsfristen ist sinnvoll. Ein Trennungsgespräch allein genügt nicht. Am Ende eines solchen Gesprächs sollte die Kündigung auch in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Reaktionen der Vorgesetzten sind unterschiedlich – von sachlich bis wütend. Es ist oft hilfreich, wenn man anbietet, die Einarbeitung eines neuen Kollegen zu übernehmen. Die Bitte um ein Arbeitszeugnis sollte gegebenenfalls an die Chefsekretärin gerichtet werden. Auch hier ist auf bestimmte Formulierungen zu achten.
Gewisse Formulierungen im Arbeitszeugnis gelten als Hinweise auf bestimmte Eigenschaften und Verhaltensweisen eines Mitarbeiters. Das Arbeitszeugnis muss den Mitarbeiter aber positiv darstellen, Es darf ihm keine Chancen am Arbeitsmarkt verbauen. Hat der Arbeitnehmer bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Konkurrenzunternehmen unterschrieben, muss er die Kündigungsfrist beachten. Andernfalls trennen Chef und Angestellte sich im gegenseitigen Einvernehmen. Eine Auflösung des Arbeitsvertrages ermöglicht es dem Mitarbeiter, das Unternehmen zu einem früheren Zeitpunkt verlassen.
Auch wenn der Vorgesetzte enttäuscht sein sollte, wird er seinem Mitarbeiter den Karrieresprung nicht verübeln (vgl. Angst andere zu enttäuschen). Er könnte den Mitarbeiter schließlich mehr gewürdigt und ihm Karrierechancen eröffnet haben. Je diplomatischer jemand sein Trennungsgespräch hinbekommt, desto besser ist die Stimmung zwischen Chef und Mitarbeiter/in im Anschluss. Die Stelle wird zeitnah neu besetzt (s.a. erster Arbeitstag). Ob die Entscheidung zum Wechsel richtig ist, erweist sich meist erst im Nachhinein.
Quellen:
- Angst vor Kündigung in der Probezeit
- karriereakademie.de/kuendigung-so-sag-ich-es-meinem-chef
- merkur.de/leben/karriere/kuendigung-wie-sage-ich-es-meinem-chef-90821683.html
- youtube.com/watch?v=gMFNgyhp9Tc
- fr.de/ratgeber/karriere/kuendigungsgespraech-mit-chef-wie-sage-ich-dass-ich-kuendige-90821852.html
- avantgarde-experts.de/de/magazin/professionell-kuendigen/
Wie sage ich einem Mitarbeiter, dass ich ihn/sie kündige?
Die Angst vor einem Kündigungsgespräch ist keiner Führungskraft fremd (siehe auch: Was kann man gegen Ängste tun?). Je unsicherer der Vorgesetzte ist, desto eher drückt er sich vor unangenehmen Gesprächen. Er überlässt sie lieber dem Personalsachbearbeiter. Manchmal lässt er das Entlassungsschreiben einfach schriftlich zustellen. Der gekündigte Mitarbeiter fällt aus allen Wolken. Fairness ist in diesem Fall nicht gegeben. Vermutlich ist die Reaktion des geschockten Mitarbeiters eine Krankschreibung. Selbst die Kollegen erfahren oft nicht die wahren Gründe für diese Vorgehensweise.
In anderen Fällen holt der Chef ein Betriebsratsmitglied oder eine zweite Führungskraft zum Gespräch hinzu. Er soll ihn bei diesem undankbaren Job unterstützen. Doch auch der Chef eines Unternehmens muss einiges beachten. Sein Ruf leidet, wenn er bei Entlassungen rücksichtslos vorgeht. Falls eine Trennung von Unternehmen und Mitarbeitern notwendig wird, sollte Fairness walten. Ein sachliches Trennungsgespräch ist Pflicht. Geführt wird es in großen Unternehmen meist vom direkten Vorgesetzten. Die Nachricht von der Entlassung sollte gut vorbereitet und schonend vorgetragen werden. Sie sollte sachlich begründet werden. Ob der wahre Kündigungsgrund dabei zur Sprache kommt oder ein vorgeschobener, ist erst einmal nicht wichtig.
Der gekündigte Kollege benötigt Zeit, die Mitteilung zu verdauen, bevor die weiteren Modalitäten abgeklärt werden. Gegebenenfalls kann die Klärung von Resturlaub, Abfindung und Übergabe des Jobs auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Gelegentlich müssen Führungskräfte jemandem kündigen, von dessen Leistungen sie viel halten. Ein anderer Grund kann sein, dass sie nicht hinter den geplanten Umstrukturierungen stehen. Da eine Führungskraft aber das Unternehmen vertritt, darf sie ihre eigenen Zweifel oder Gefühle nicht zeigen. Ihre Loyalität muss in jedem Fall dem Unternehmen gelten.
Auch juristische Aspekte spielen bei Entlassungen eine Rolle. Wird ein Kollege wegen seines Verhaltens oder zu vieler Fehltage entlassen, geht er wahrscheinlich vor das Arbeitsgericht. Leistungsmangel kann ebenfalls ein Grund dafür sein, das Unternehmen verlassen zu müssen. Hier kommt es auf diplomatische Formulierungen an, um die Trennung vom Kollegen zu begründen. Bei betriebsbedingten Entlassungen von mehr als 20 Kollegen muss laut Gesetz eine stimmige Sozialauswahl getroffen werden. Führungskräfte und Vorgesetzte dürfen sich bei Entlassungen keine Fehler erlauben. Die Kündigung darf juristisch nicht angreifbar sein. Das gilt insbesondere bei fristlosen Entlassungen.
Gegebenenfalls wird eine Abfindung gezahlt oder eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen. Das ist oft der Fall, wenn die Kündigungsgründe dürftig oder hergeholt klingen. Solche Vereinbarungen können jedoch für den geschassten Kollegen nachteilig sein. Er könnte deswegen kein Arbeitslosengeld erhalten. Für die Arbeitssuche kann es vorteilhaft, aber auch nachteilig sein, eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet zu haben. Der neue Arbeitgeber kann sich beim vorigen Vorgesetzten erkundigen, was die wahren Gründe für die Trennung waren. Im Internet finden sich Tipps, wie man Entlassungen klug regelt.
Quellen:
- Angst vor Arbeit und Chef
- personio.de/hr-lexikon/kuendigungsgespraech-fuehrungskraefte/
- recruitee.com/de-artikel/kuendigungsgespraech
- youtube.com/watch?v=XMOetOf8ISY
- unternehmer.de/management-people-skills/31684-das-kundigungsgesprach-wie-sage-ich-es-meinem-mitarbeiter
- weka.ch/themen/personal/kuendigung-arbeitszeugnis/kuendigung-abwickeln/article/kuendigungsgespraeche-schritt-fuer-schritt-durch-das-kuendigungsgespraech/