Sich selber einweisen (in die Psychiatrie)

Sich selber einweisen in die Psychiatrie (© Photographee.eu / stock.adobe.com)
Sich selber einweisen in die Psychiatrie (© Photographee.eu / stock.adobe.com)

Sich selbst einweisen > Wer sich aus einer seelischen Notlage heraus selbst in die Psychiatrie einweisen möchte, kann das meist nicht so einfach tun. Zum einen ist eine Einweisung üblicherweise nur durch einen Arzt vorzunehmen. Zum anderen ist auch nicht sicher, dass es gerade einen freien Platz in einer psychiatrischen Akut-Einrichtung gibt. Dennoch besteht neben der Möglichkeit der Zwangseinweisung prinzipiell auch die Möglichkeit der Selbsteinweisung. Es müssen jedoch triftige Gründe vorliegen. Diese wären beispielsweise akute Suizidgefahr sowie eine akute Schizophrenie oder Psychose.

Wann kann jemand sich selbst einweisen?

Die freiwillige Selbsteinweisung in eine psychiatrische Einrichtung ist prinzipiell möglich. Psychisch Kranke oder Personen, die sich in schweren psychischen Krisen befinden, können sich also aus freien Stücken an eine psychiatrische Einrichtung wenden. Eine Voraussetzung für die Selbsteinweisung ist aber, dass eine ärztliche Überweisung vorgelegt wird. Diese kann vom vertrauten Hausarzt oder einem herbeigerufenen Notarzt ausgestellt werden.

Der gewünschte – meist sofortige – Aufnahmetermin sollte dann zunächst mit der zuständigen Klinik besprochen werden. In vielen größeren deutschen Städten existieren mittlerweile psychiatrische Ambulanzen. Diese sollen Menschen in akuten Krisen auffangen. Oftmals bieten solche Ambulanzen auch eine Tagesklinik an. Aber auch dort sind die freien Plätze limitiert. Ohne einen freien Platz kann auch eine Selbsteinweisung keinen Erfolg haben. Gegebenenfalls muss eine Einrichtung im eigenen Bundesland, aber außerhalb des eigenen Wohnortes hingenommen werden.

Der Mangel an psychiatrischen Institutsambulanzen ist bekannt. Zwar bemühen sich solche Ambulanzen, bei der Aufnahme von Patienten nach Priorität zu entscheiden. Sind aber mehrere psychische Krisenfälle im Anmarsch, muss die Aufnahmekapazität hinterfragt werden. In diesem Fall obliegt es den diensthabenden Ärzten, wer sofort aufgenommen wird, und wessen Aufnahme erst später erfolgen kann. Unterschieden wird oft zwischen einer ambulanten und einer stationären Aufnahme. Die diensthabenden Ärzte müssen sich zunächst ein Bild von der Person machen, die sich selber einweisen möchte. Die Gründe einer Selbsteinweisung werden hinterfragt.

Manchmal reichen längere Gespräche mit einem Psychologen aus, um die Krise zu entschärfen. Dem Betroffenen wird dann oft geraten, sich um einen Therapieplatz zu bemühen. Das kann jedoch lange Wartezeiten beinhalten. Alternativ kann eine Einweisung in eine psychosomatische Klinik angebracht sein. Auch eine psychosomatische Kur in einer darauf spezialisierten Kurklinik könnte eine Lösung darstellen. Wichtig ist: Nach einer Selbsteinweisung kann der Patient jederzeit die Ambulanz oder Akutklinik verlassen. Er ist schließlich aus freien Stücken da.

Sich selber einweisen?

Welche Folgen kann eine Selbsteinweisung haben?

Eine Selbsteinweisung in die Psychiatrie oder eine Akutklinik kann als Zeichen guter Selbstwahrnehmung und Selbstfürsorge gewertet werden. In der Gesellschaft oder dem unmittelbaren Umfeld kann sie aber eine verstörende Wirkung haben, wenn jemand sich selber einweisen will und es auch getan hat. Ein Aufenthalt in der Psychiatrie ist zwar heute keine stigmatisierende Erfahrung mehr. Das soziale Umfeld kann jedoch von der Unfähigkeit überrascht sein, eine seelische Krise nicht selbst meistern zu können. Die Gesellschaft erwartet, dass Menschen auch in seelischen Krisen funktionieren.

Es ist jedoch ein positives Zeichen, dass niederschwellige Hilfsangebote heute eher genutzt werden. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist nach einer Selbsteinweisung nicht zu befürchten. Wegen einer seelischen Notlage oder eines akuten Psychose-Schubes darf niemand entlassen werden. Die akute Krisensituation lässt sich meist schnell entschärfen. Oft schließt sich an den Kurz-Aufenthalt in einer psychiatrischen Ambulanz eine längere medikamentöse Behandlung an die Selbsteinweisung an (die Liste der Psychopharmaka ist lang; siehe von A wie Alprazolam bis Z wie Zopiclon). Auch eine längere Verhaltenstherapie / Gesprächstherapie ist sinnvoll. Falls notwendig, werden die Patienten mit gravierenderen Problemen noch längere Zeit in der angeschlossenen Tagesklinik betreut.

Dennoch ist auch eine Form der Eigenverantwortung und des Selbstmanagements erforderlich. Depressive, schizophrene oder psychotische Patienten sorgen in seelischen Krisen nicht gut für sich selbst. Sie vernachlässigen soziale Kontakte oder ihre Kinder. Um ihre Selbstfürsorge ist es oft schlecht bestellt. Ohne eine internistische Untersuchung und regelmäßige Überwachung können schwer depressive Patienten nicht sich selbst überlassen werden. Daher entscheidet bei einer Selbsteinweisung der Zustand des Betroffenen über die zu treffenden Maßnahmen. Auch die Behandlung und die Aufenthaltsdauer hängen davon ab, wie dramatisch die Krise ist.

Das Spannungsfeld zwischen Selbsteinweisung und Selbstentlassung

Nach einer Selbsteinweisung dürfen sich auch depressive oder suizidale Patienten selbst entlassen. Das birgt große Gefahren. Immerhin könnte sich der Betroffene nach dem Aufenthalt in der Ambulanz tatschlich umbringen. Er könnte sich wegen seiner Depression, Schizophrenie oder Psychose zur Gefahr für sich selbst oder andere entwickeln. In diesem Fall wäre eine Entlassung aus der Einrichtung nicht verantwortbar. Doch das Selbstbestimmungsrecht gilt in fast jedem Fall. Ausnahmen von der Selbstentlassung sind nur zulässig, wenn der Patient erkennbar eine Gefahr für sich und andere darstellt.

Vor der Aufnahme nach einer Selbsteinweisung steht ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten. Bei einer gewünschten Selbstentlassung erfolgt dieses ebenfalls. Dem Betroffenen werden die Risiken einer Selbstentlassung vor Augen geführt. Sein desolater psychischer Zustand hat sich nach kurzer Aufenthaltsdauer zwar entschärft, aber nicht grundsätzlich verbessert. Der Patient benötigt auf jeden Fall einen von ihm unterschriebenen Entlassungsbrief. Ob dieser unter den obwaltenden Umständen erteilt werden kann, ist fraglich. Den behandelnden Ärzten bleibt nichts, als jeden Fall individuell zu prüfen und erst dann zu entscheiden.

Ist der Patient nicht motiviert, sich helfen zu lassen, kann ihm auch nicht geholfen werden. Eine Zwangseinweisung wäre also kontraproduktiv. Gegebenenfalls könnte ein Gerichtsbeschluss in dieser Richtung erwirkt werden – aber dieser muss eine solide Begründung haben. Die Gefährdung anderer Personen wäre so eine Begründung. Ein Beispiel: Ist durch entsprechende Bemerkungen der Betroffenen absehbar, dass eine schwer depressive Mutter ihrem Kleinkind etwas antun oder es vernachlässigen würde, ist eine Selbstentlassung nicht durchsetzbar. Das Jugendamt sollte als Minimum eingeschaltet werden. Ob das genügt, ist eine andere Frage. Bei anzunehmender Kindswohlgefährung sind auch andere Maßnahmen denkbar – zum Beispiel eine Unterbringung der Kinder in einer Pflegefamilie.

Verspricht ein Psychiatrie-Patient hoch und heilig, sich im Anschluss an seinen Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung anderswo in eine Therapie zu begeben, muss das für glaubhaft gehalten werden. Es könnte der Vorschlag einer ambulanten Weiterbehandlung in der Tagesklinik gemacht werden, falls das in der Einrichtung möglich ist. Die Dauer dieser Maßnahme könnte die Wartezeit bis zur Therapie überbrücken helfen. Ist der Patient jedoch weiterhin nicht mit Argumenten von einer Weiterbehandlung zu überzeugen, können die behandelnden Ärzte praktisch nichts tun. Oftmals befindet sich die psychiatrische Klinik nicht am Wohnort des Betroffenen. In diesem Fall ist es ohnehin schwer, eine ambulante Weiterbehandlung vorzuschlagen.

Das Feld zwischen sich selber einweisen und sich selbst entlassen vor Therapieende ist ein Konfliktfeld. Die behandelnden Mediziner müssen entscheiden, wie sie damit umgehen wollen. Im Falle eines vollendeten Suizids kurz nach der Selbstentlassung könnte man sie wegen unterlassener Hilfeleistung zur Verantwortung ziehen. Zudem haben sie auch eine medizinische Verantwortung gegenüber dem Hilfe suchenden Patienten. Fehlt dessen Einsicht in die eigene Suizidalität, weil er seine Kurzschlusshandlung als „Versehen“ bezeichnet, wird es schwer.

Sich selber einweisen in die Psychiatrie (© Photographee.eu / stock.adobe.com)
Sich selber einweisen in die Psychiatrie (© Photographee.eu / stock.adobe.com)

Quellen und weiterführende Ressourcen:

  • https://www.angst-verstehen.de/einweisung-in-die-psychiatrie/
  • https://www.apotheken.de/krankheiten/hintergrundwissen/10562-einweisung-und-aufenthalt-in-psychiatrische-kliniken
  • https://www.tagesspiegel.de/themen/geist-und-seele/selbsteinweisung/13435484.html
  • https://www.youtube.com/watch?v=GijLGBAfq6A
  • https://www.youtube.com/watch?v=ORjjCvb5p7Q
  • https://www.20min.ch/story/ich-brauche-sofort-psychiatrische-hilfe-793782754139
  • https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/selbsteinweisung-in-psychiatrische-klinik-verliere-ich-den-job/
  • http://www.neuro24.de/vorurt.htm
  • https://www.jetzt.de/gesundheit/warum-sind-psychische-krankheiten-oft-mit-vorurteilen-und-tabus-belegt
  • https://psychiatriegespraech.de/forum/viewtopic.php?t=2757
  • https://www.ppm-online.org/rechtliche-voraussetzungen-einer-zwangseinweisung/
  • https://www.aerzteblatt.de/forum/127114/entry127114
  • https://www.juraforum.de/forum/t/entlassung-auf-eigene-verantwortung-aus-der-psychatrie.374328/
  • https://hoernlein-feyler.de/selber-aus-dem-krankenhaus-entlassen-diese-konsequenzen-drohen/

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